Beschlossen am: 05.06.2018
Erneute Antragstellung am 24.05.2018
Status: Eingereicht am 15.02.2017
Antragsgemäß wurden die Ergebnisse der Bedarfsanalyse präsentiert. Diese waren jedoch bereits von der Realität eingeholt.
Zu den Aufgaben der Gemeinden gehören nicht nur Wasserversorgung, Abwasser und Straßenunterhalt, sondern auch die Bereitstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes. Hierzu ist die Gemeinde sogar verpflichtet (siehe SGB VIII und BayKiBiG).
Die Belegungssituation des Kath. Kinderhauses St.Martin wird immer enger. So war zu Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 nur ein Platz in der Einrichtung frei. Weitere Betreuungseinrichtungen wie die Maxigruppe Aindling sind regelmäßig voll belegt. Besonders im Bereich der Nachmittagsbetreuung (Hort) ist Handlungsbedarf aufgekommen. Im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung, die steigenden Geburten und Zuzüge von Familien durch ein immer attraktiveres Aindling sollte dringend mit der Bedarfsplanung begonnen werden. Dies ist auch im Hinblick auf die Ausweisung des neuen Baugebietes „Schüsselhauser Feld“ dringend notwendig. 2018 hat sich die Bedarfssituation zugespitzt. Daher ging ein erneuter Antrag an den Marktgemeinderat. Auch der Elternbeirat hat sich wegen akuter Probleme im Bereich der nachmittäglichen Schülerbetreuung an die Marktgemeinde gewandt.
Im Hinblick auf den Anspruch auf einen Betreuungsplatz (§24 SGB VIII) sollte die Marktgemeinde im eigenen Interesse sich intensiv um die Deckung des zukünftigen Bedarfs kümmern.
Für alle interessierte stellen wir hier den Antrag, Anschreiben, rechtliche Grundlagen und weitere Dokumente zur Verfügung.